Pluscard AGB
ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN DER HALLHUBER PLUSCARD (Stand 01. April 2009)
1. Kundenbeziehung
1.1. Die Hallhuber GmbH, München, verwaltet die Boni, die Ihnen als HALLHUBER PLUSCARD Kunde gutgeschrieben werden.
1.2. Durch die erstmalige Nutzung der HALLHUBER PLUSCARD, bzw. die Unterzeichnung des Antrags auf Mitgliedschaft, erklären Sie Ihr Einverständnis mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
1.3. HALLHUBER PLUSCARD-Kunde kann jede natürliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Teilnahme ist kostenlos.
1.4. Die Teilnahme erfolgt durch das Ausfüllen des entsprechenden Mitglieder-Formulars, welches in jeder Filiale über die Kassenkraft erhältlich ist.
1.5. Änderungen der bei der Anmeldung angegebenen Daten sind persönlich in jeder Hallhuber-Filiale vornehmbar oder über unsere Internetseite www.hallhuber.de mitzuteilen (nur bei Mitgliedern, die ihre Email-Adresse mitgeteilt haben).
1.6. Sowohl die Anmeldung zum PLUSCARD-Programm als auch der Einsatz der PLUSCARD ist nur in Hallhuber-Filialen möglich. Beim Erwerb von Hallhuber-Produkten in Kaufhäusern, auch in abgegrenzten Hallhuber Verkaufsbereichen (shop in the shop), ist ein Einsatz der PLUSCARD daher nicht möglich. Die Kassenkräfte können Auskunft darüber geben, ob der Einsatz der PLUSCARD möglich ist.
2. Sammeln von Boni
2.1. Beim Erwerb von Waren (reguläre oder auch reduzierte Waren) in den Hallhuber-Filialen erhalten Sie gem. nachfolgenden Regeln Gutschriften über den Bonus, der sich aus Ihren Umsätzen bei uns ergibt. Die Zahlung kann in bar, per EC-Karte oder per Kreditkarte erfolgen. Zurzeit (Stand: 1. April 2009) werden folgende Boni gewährt: Entscheidend ist stets der Umsatz pro sogenanntem PLUSCARD-Jahr, das am Tage der persönlichen Mitgliedschaftsanmeldung beginnt und am Ende des 12. auf den Beginn folgenden Monats abläuft (Beispiel: Bei Anmeldung und Beginn 06.04.2009 läuft das PLUSCARD-Jahr bis 30.04.2010). Einen Bonus gibt es erst ab einem Umsatz pro PLUSCARD-Jahr für Warenerwerb von Euro 250,00 und mehr. Dabei gilt folgende Berechnungsstaffel für den Bonus: Sollte der Umsatz pro PLUSCARD-Jahr Euro 249,99 nicht übersteigen, entfällt ein Anspruch auf einen Bonus. Ein Übertrag ins nächste PLUSCARD-Jahr sowie ein Übertrag getätigter Umsätze von einer persönlichen Karte und Mitgliedsnummer auf eine andere Karte bzw. ein anderes Mitglied ist nicht möglich. Für einen Umsatz pro PLUSCARD-Jahr ab Euro 250,00 ergibt sich zurzeit (Stand: 1. April 2009) folgende Staffel zur Berechnung des Bonus: Euro 250,00 bis Euro 999,99: 3 % des Einkaufsbetrags; Euro 1.000,00 bis Euro 1.999,99: 5 % des Einkaufsbetrags; ab Euro 2.000,00: 10 % des Einkaufsbetrags. Die sich hieraus ergebenden Boni werden auf volle Euro-Beträge ab- oder aufgerundet, und zwar je nachdem, ob der ausgewiesene Cent-Betrag 1 bis 49 beträgt (dann Abrundung) oder 50 bis 99 (dann Aufrundung). Die vorgenannten Staffeln können von Hallhuber jederzeit einseitig geändert oder widerrufen werden.
2.2. Reklamationen und Umtäusche können nur gegen Vorlage des Kassenbons erfolgen. Hallhuber behält sich dabei vor, im Falle einer Barauszahlung bei Umtausch diesen Umsatz ebenfalls dem Bonuskonto abzuziehen.
3. Gutscheine
3.1. Soweit sich ein Bonus am Ende des PLUSCARD-Jahres für den HALLHUBER PLUSCARD Kunden ergibt, erhält er hierüber einen Gutschein. Bei Beantragen der Mitgliedschaft über eine Filiale, werden die Gutscheindaten an die von Ihnen angegebene Stammfiliale, automatisch nach Ablauf des persönlichen PLUSCARD-Jahres, übermittelt. Hier können Sie sich Ihren Gutschein ausstellen lassen. Bei Mitteilung der Email-Adresse kann der Gutschein von Ihnen jederzeit im Laufe des PLUSCARD-Jahres abgerufen werden, die Gutscheindaten werden dann innerhalb von 3 Werktagen direkt an die angegebene Stammfiliale übermittelt. Bitte beachten Sie: Gutscheine, die nach Ablauf des persönlichen PLUSCARD-Jahres ausgestellt werden, müssen innerhalb von 6 Monaten ab Ablauf des persönlichen PLUSCARD-Jahres abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt Ihr Bonus, und alle Bonusdaten werden gelöscht. Es erfolgt keine gesonderte Aufforderung zur Abholung Ihres Gutscheines. Das Ausstellen eines Gutscheines im laufenden PLUSCARD-Jahr hat keinen Einfluss auf die weitere Berechnung, d.h. die Umsätze werden weiter bis zum Ende des PLUSCARD-Jahres erfasst. In jedem Fall wird eine Berechnung automatisch nach Abschluss des PLUSCARD-Jahres vorgenommen und ein sich errechnender Bonus dann als Gutschein in der Stammfiliale bereitliegen. Dabei werden Boni, über die im laufenden PLUSCARD-Jahr gegebenenfalls schon ein Gutschein ausgestellt wurde, vom sich nach Abschluss des PLUSCARD-Jahres ergebenden Bonus in Abzug gebracht.
3.2. Die Gutscheine werden durch Verrechnung beim nächsten Wareneinkauf eingelöst. Barauszahlungen der Gutscheine werden nicht vorgenommen. Eingelöst werden können die Gutscheine ohne Zeitbegrenzung in allen Hallhuber-Filialen.
3.3. Der Gutschein wird nur gegen Vorlage des gültigen Personalausweises oder Reisepasses in Verbindung mit der gültigen PLUSCARD ausgestellt.
3.4. Um Umsätze für die Bonusberechnung zu sammeln, legen Sie vor Rechnungsstellung bzw. vor dem Zahlungs- oder Kassiervorgang Ihre HALLHUBER PLUSCARD vor. Hallhuber behält sich vor, die Erfassung ausschließlich mittels HALLHUBER PLUSCARD vorzunehmen. Nach Rechnungsstellung bzw. Beendigung des Kassiervorgangs ist eine Erfassung des Umsatzes – und damit eine Bonusgutschrift – nicht mehr möglich.
3.5. Bei Rückgängigmachung eines Vertrags (Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt, Umtausch, etc.), für den Ihnen Umsatz gutgeschrieben wurde, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch behält sich Hallhuber das Recht zur Stornierung der entsprechenden Gutschrift vor.
4. Bonusstand
4.1. Ihr für die Bonusberechnung relevanter Umsatz wird bei Hallhuber unter Ihrer Mitgliedsnummer nachgehalten. Nur bei Mitteilung Ihrer Email-Adresse können Sie Ihren aktuellen Stand unter Angabe Ihres Kennworts online abrufen. Haben Sie sich angemeldet, ohne uns Ihre Email-Adresse mitgeteilt zu haben, können Sie den Umsatz in Ihrer Stammfiliale erfragen; Sie erhalten dann bei Erreichen der unter Ziff. 2.1. genannten Grenzen, also beim Überschreiten des Mindestumsatzes nach Ablauf des eigenen PLUSCARD-Jahres, einen Gutschein in der von Ihnen angegebenen Stammfiliale ausgehändigt.
4.2. Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Berechnung müssen innerhalb von einem Monat nach dem Ende eines jeden PLUSCARD-Jahres erfolgen. Der Widerspruch gegen die Berechnung ist unter gleichzeitiger Vorlage der von Hallhuber ausgestellten Kassenzettel oder Rechnungen geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Geltendmachung gilt als Genehmigung der Berechnung.
5. Kartenverlust
5.1. Bei Verlust Ihrer HALLHUBER PLUSCARD können Sie bei Hallhuber eine Ersatzkarte beantragen.
5.2. Benachrichtigen Sie bitte unverzüglich Hallhuber, wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre HALLHUBER PLUSCARD abhandengekommen ist. Für Schäden, die infolge einer schuldhaft unterblieben oder verspäteten Benachrichtigung entstehen, haftet Hallhuber nur bei grobem Verschulden seitens Hallhubers oder durch Erfüllungsgehilfen unter Berücksichtigung eines etwaigen Mitverschuldens Ihrerseits.
6. Kündigung, Beendigung und Änderung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen
6.1. Die Teilnahme läuft zunächst bis zum Ende des jeweiligen PLUSCARD-Jahres. Wird weder durch Hallhuber noch durch Sie eine Kündigung bis spätestens Ende eines jeden persönlichen PLUSCARD-Jahres schriftlich ausgesprochen, verlängert sich die Teilnahme um ein weiteres PLUSCARD-Jahr.
6.2. Sie können die Teilnahme am HALLHUBER PLUSCARD-Programm jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Mitteilung an Hallhuber beenden.
6.3. Eine Kündigung durch Hallhuber ist nur unter Einhaltung einer angemessenen Frist von 30 Tagen möglich, es sei denn, die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund.
6.4. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
6.5. Sie sind verpflichtet, Ihre HALLHUBER PLUSCARD bei Ablauf der Kündigungsfrist unbrauchbar zu machen, im Fall der Kündigung aus wichtigem Grund bereits bei Zugang der Kündigung.
6.6. Hallhuber behält sich vor, das HALLHUBER PLUSCARD-Programm einzustellen, zu ergänzen oder zu ändern.
6.7. Hallhuber behält sich ferner vor, diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden Ihnen über die Filiale bzw. über das Internet mitgeteilt.
6.8. Änderungen der Teilnahmebedingungen, insbesondere eine geänderte Berechnung der Boni, berühren nicht Ansprüche unter Zugrundelegung der vorher geltenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen. Insbesondere bleiben Ansprüche auf Boni und Gutscheine, die unter den vorherigen Allgemeinen Teilnahmebedingungen erworben wurden, von einer späteren Änderung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen unberührt. Eine Ausnahme gilt dann, wenn Hallhuber aufgrund gesetzlicher Bestimmungen untersagt werden sollte, die Boni bzw. Gutscheine zu gewähren.
Hinweise zum Datenschutz:
1. Ihre Daten: Wenn Sie am HALLHUBER PLUSCARD-Programm teilnehmen, wird Ihr voller Name, Ihre Email-Adresse, Ihr Geburtsdatum und Ihre vollständige Anschrift benötigt. Die Basisdaten dienen dem Zweck, die Ansprüche aus der Teilnahme am HALLHUBER PLUSCARD-Programm einer Person eindeutig zuzuordnen und bei Angabe der Email-Adresse darüber hinaus auch das Abfragen des jeweiligen Gesamtumsatzes zu ermöglichen. Bei Einsatz der HALLHUBER PLUSCARD werden zusätzlich die betreffenden Bonusdaten (Waren, Preis, Ort und Datum des Vorgangs) an Hallhuber gemeldet, um die Ansprüche des Kunden zu berechnen. Die mitgeteilten Daten werden durch die Firma Hallhuber GmbH, Taunusstraße 49, 80807 München erhoben, gespeichert und genutzt. Eine Übermittlung an Dritte, vorbehaltlich der Ausnahmen in Ziff. 2, ist ausgeschlossen. Auf Anforderung teilt Ihnen Hallhuber mit, ob und welche persönlichen Daten über Sie gespeichert sind.
2. Werbung und Marktforschung: Nur wenn Sie bei Anmeldung Ihre diesbezügliche Einwilligung erteilt haben, kann Hallhuber Ihre Basis- und Bonusdaten sowie eventuell gemachte weitere, freiwillige Angaben zu eigenen Zwecken der Marktforschung und Werbung und der Versendung von Informationen per Post nutzen. Ihre diesbezügliche Einwilligung können Sie jederzeit gegenüber Hallhuber widerrufen. Dann findet eine Datennutzung nach vorstehendem Absatz nicht statt. Selbstverständlich können Sie dann aber weiterhin am HALLHUBER PLUSCARD-Programm teilnehmen. Zur Versendung von Informationen werden die notwendigen Basisdaten fallweise durch beauftragte Dienstleistungsunternehmen verarbeitet (Auftragsdatenverarbeiter). Unmittelbar nach Durchführung der Aktion werden Ihre Daten dort jedoch gelöscht. Jede Möglichkeit einer Identifizierung Ihrer Person durch solche Dritte ist ausgeschlossen.






